Bauschutt gesetzeskonform entsorgen – Unsere Container für mineralische Abfälle
Wichtige gesetzliche Regelung zur Bauschutt-Entsorgung!
Seit dem 01.04.2025 sind alle Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, die Bauschuttentsorgung gemäß den Vorgaben der LAGA M23 anzupassen. In dieser geht es um die Asbestfreiheit von Bauschutt.
Mit der Auswahl der Abfallart "Bauschutt mit Nachweis" bestätigen Sie, dass mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Es handelt sich um eine Monocharge nicht asbestverdächtiger Baustoffe, also zum Beispiel Dachziegel, Pflastersteine, Ziegelbruch unverputzt. ODER
- Der Bauschutt kommt aus einem Objekt, das nach Oktober 1993 errichtet wurde. ODER
- Eine Asbestanalyse hat eindeutig ergeben, dass das Material asbestfrei ist. ODER
- Es existiert ein Schadstoffgutachten für das Objekt, welches die Asbestfreiheit bestätigt. ODER
- Es wurde bereits eine dokumentierte Schadstoffsanierung durchgeführt.
Wenn keine dieser Voraussetzungen zutrifft oder Sie sich nicht sicher sind, muss das Material als Bauschutt ohne Nachweis entsorgt werden.
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EGGERS - der zuverlässige und günstige Containerdienst für Kunden in Hamburg und südliches Schleswig-Holstein; zertizifiert als Entsorgungsfachbetrieb auch für die Entsorgung von Bauschutt.