Bauschutt sicher entsorgen – Unsere Container für mineralische Abfälle aus unbekannter Herkunft

Wichtige gesetzliche Regelung zur Bauschutt-Entsorgung! Seit dem 01.04.2025 sind alle Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, die Bauschuttentsorgung gemäß den Vorgaben der LAGA M23 anzupassen. In...   Mehr anzeigen

Wichtige gesetzliche Regelung zur Bauschutt-Entsorgung!

Seit dem 01.04.2025 sind alle Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, die Bauschuttentsorgung gemäß den Vorgaben der LAGA M23 anzupassen. In dieser geht es um die Asbestfreiheit von Bauschutt. 

Mit der Auswahl der Abfallart "Bauschutt ohne Nachweis" bestätigen Sie, dass keine der folgenden Voraussetzungen zutreffend sind:

 - Es handelt sich um eine Monocharge nicht asbestverdächtiger Baustoffe, also zum Beispiel Dachziegel, Pflastersteine, Ziegelbruch unverputzt. 

- Der Bauschutt kommt aus einem Objekt, das nach Oktober 1993 errichtet wurde. 

- Eine Asbestanalyse hat eindeutig ergeben, dass das Material asbestfrei ist. 

- Es existiert ein Schadstoffgutachten für das Objekt, welches die Asbestfreiheit bestätigt. 

- Es wurde bereits eine dokumentierte Schadstoffsanierung durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Wir dürfen je Bauvorhaben nur maximal 10 cbm "Bauschutt ohne Nachweis" annehmen und entsorgen. Ab dem 11. cbm sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Auskunft über die Asbestfreiheit des Materials vorzulegen.

Wenn jedoch eine (oder mehrere) der o.g. Voraussetzungen zutreffen, können Sie das Material als Bauschutt ohne Nachweis entsorgen.

 

Sie sind Privatkunde? Bitte bestellen Sie den Bauschutt-Container in unserem Shop für Privatkunden.

EGGERS - der zuverlässige und günstige Containerdienst für Kunden in Hamburg und südliches Schleswig-Holstein; zertizifiert als Entsorgungsfachbetrieb auch für die Entsorgung von Bauschutt.

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Wichtige gesetzliche Regelung zur Bauschutt-Entsorgung!

Seit dem 01.04.2025 sind alle Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, die Bauschuttentsorgung gemäß den Vorgaben der LAGA M23 anzupassen. In dieser geht es um die Asbestfreiheit von Bauschutt. 

Mit der Auswahl der Abfallart "Bauschutt ohne Nachweis" bestätigen Sie, dass keine der folgenden Voraussetzungen zutreffend sind:

 - Es handelt sich um eine Monocharge nicht asbestverdächtiger Baustoffe, also zum Beispiel Dachziegel, Pflastersteine, Ziegelbruch unverputzt. 

- Der Bauschutt kommt aus einem Objekt, das nach Oktober 1993 errichtet wurde. 

- Eine Asbestanalyse hat eindeutig ergeben, dass das Material asbestfrei ist. 

- Es existiert ein Schadstoffgutachten für das Objekt, welches die Asbestfreiheit bestätigt. 

- Es wurde bereits eine dokumentierte Schadstoffsanierung durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Wir dürfen je Bauvorhaben nur maximal 10 cbm "Bauschutt ohne Nachweis" annehmen und entsorgen. Ab dem 11. cbm sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Auskunft über die Asbestfreiheit des Materials vorzulegen.

Wenn jedoch eine (oder mehrere) der o.g. Voraussetzungen zutreffen, können Sie das Material als Bauschutt ohne Nachweis entsorgen.

 

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