Bauschutt gesetzeskonform entsorgen – Unsere Container für Schutt und mineralische Abfälle
Wichtige gesetzliche Regelung zur Bauschutt-Entsorgung!
Seit dem 01.04.2025 sind alle Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, die Bauschuttentsorgung gemäß den Vorgaben der LAGA M23 anzupassen. In dieser geht es um die Asbestfreiheit von Bauschutt.
Mit der Auswahl der Abfallart "Bauschutt mit Nachweis" bestätigen Sie, dass mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Es handelt sich um eine Monocharge nicht asbestverdächtiger Baustoffe, also zum Beispiel Dachziegel, Pflastersteine, Ziegelbruch unverputzt. ODER
- Der Bauschutt kommt aus einem Objekt, das nach Oktober 1993 errichtet wurde. ODER
- Eine Asbestanalyse hat eindeutig ergeben, dass das Material asbestfrei ist. ODER
- Es existiert ein Schadstoffgutachten für das Objekt, welches die Asbestfreiheit bestätigt. ODER
- Es wurde bereits eine dokumentierte Schadstoffsanierung durchgeführt.
Wenn keine dieser Voraussetzungen zutrifft oder Sie sich nicht sicher sind, muss das Material als Bauschutt ohne Nachweis entsorgt werden.
Planen Sie ein Bauprojekt, einen Umbau oder eine Sanierung? Dann wissen Sie, dass dabei schnell größere Mengen an Bauschutt anfallen. Wir machen die Entsorgung für Sie so einfach und stressfrei wie möglich. Mit unserem Online-Shop können Sie den passenden Container für Ihren Bauschutt bequem von zu Hause aus bestellen – inkl. Lieferung und Abholung.
Was genau ist Bauschutt?
Bauschutt umfasst ausschließlich mineralische Abfälle, die typischerweise bei Bau-, Renovierungs- und Abbrucharbeiten anfallen. Er ist in der Regel schwer und sperrig. Typischer reiner Bauschutt (mineralisch) sind Ziegelsteine, Mauerwerk, Beton, Betonbruch (ohne Bewehrung/Eisen), Dachziegel, Keramikteile (z.B. Toiletten, Waschbecken, Fliesen) oder Estrich (mineralisch). Reiner Bauschutt muss frei sein von Fremdstoffen wie Holz, Gips, Kunststoffen, Metallen, Isoliermaterialien oder gefährlichen Stoffen.
Wann und wo entsteht Bauschutt?
Bauschutt entsteht überall dort, wo gebaut oder zurückgebaut wird – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Zum Beispiel im Haus und am Haus bei einer Badsanierung (beim Entfernen alter Fliesen, Toiletten, Waschbecken und des Estrichs), beim Umbau/Anbau beim Durchbrechen oder Mauern neuer Wände, bei der Dachsanierung beim Wechsel alter Dachziegel. Und natürlich auch bei Fundamentarbeiten, z. B. beim Abbruch kleinerer Fundamente oder Mauern) oder im Garten beim beim Entfernen von Betonplatten oder Pflastersteinen.
Kurz gesagt: Bauschutt ist ein natürliches Nebenprodukt jeder größeren Veränderung an der Bausubstanz.
Unsere Tipps für eine reibungslose Bauschutt-Entsorgung mit einem Container von EGGERS
1. Trennung ist der Schlüssel: Je reiner der Bauschutt, desto günstiger die Entsorgung. Trennen Sie mineralische Materialien (Bauschutt) strikt von Baumischabfall (Holz, Gips, Kunststoff)
2. Volumen einschätzen: Schätzen Sie die ungefähre Menge an Bauschutt ab, um die richtige Containergröße zu wählen und unnötige Kosten zu vermeiden.
3. Standort klären: Wo darf und wo kann der Container stehen? Auf Ihrem Privatgrundstück (z.B. Einfahrt) ist es meist kein Problem. Allerdings sollten Sie ggf. Holzbretter unterlegen, denn Bauschutt-Container können sehr schwer werden. Soll der Container auf öffentlichem Grund stehen (Straße, Gehweg), benötigen Sie eine "stellplatzrechtliche Genehmigung" von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
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