12 cbm Abrollcontainer für Gipsabfall

Abmessungen (L x B x H)
5,50 x 2,35 x 1,00
  • Container aufstellen und abholen
  • Abfall entsorgen
  • Container steht 14 Kalendertage mietfrei
  • ab 15. Stelltag zzgl. 5,95 Euro (inkl. MwSt.) Miete pro Tag

Es gelten unsere Hinweise "Was darf rein?", "Was darf nicht rein?" und "Weitere Hinweise".

Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: EGGIP120ARC
Was darf rein?
  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • Gipskartonplatten
  • Gipsputz
Was darf nicht rein?
  • Bauschutt, Beton
  • alle sonstigen Abfälle

Weitere Hinweise

Containermiete

Wir erheben für die Dauer der Stellzeit unserer Container eine Miete. Wochenenden und Feiertage werden ebenfalls berechnet. Die ersten 14 Tage ist der Container mietfrei.

Container abstellen auf öffentlichem Grund

Bei Abstellen des Containers auf öffentlichen Flächen (z. B. Straße, Platz, Gehweg) müssen Sie vorab eine gültige Abstellgenehmigung einholen. Ohne diese dürfen wir keinen Container auf öffentlichem Grund abstellen. Bitte lassen Sie uns diese vorab per eMail (container@eggers-gruppe.de) zukommen, sofern der Container auf öffentlichem Grund abgestellt werden soll.

Die Abstellgenehmigung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Bezirksamt.

Anlieferung und Stellplatz des Containers

Unsere Fahrer stellen den Container nur auf gut erreichbaren Plätzen ab. Unsere LKW benötigen eine lichte Höhe von mindestens 4,00 m und eine Breite von mindestens 3,00 m. Alle Flächen müssen für eine LKW-Befahrung geeignet sein. Bitte beachten Sie, das das Gesamtgewicht bis zu 26 t betragen kann. Denken Sie auch an den notwendigen Platz vor dem Containerstandplatz, den unsere LKW zum Rangieren und zum Abstellen des Containers benötigen.

Bitte achten Sie bei Anlieferung und Abholung des Containers darauf, dass Stellplatz und Container für unser Fahrzeug frei zugänglich sind, damit kostenpflichtige Wartezeiten oder Leerfahrten vermieden werden.

Das Befahren und Absetzen des Containers auf privaten Flächen inklusive ggf. erforderlicher Gehwegüberfahrten erfolgt nur auf Anweisung des Kunden. Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer Gemeinde ggf. eine Genehmigung für das Überfahren öffentlicher Geh- oder Radwege notwendig ist. Für Schäden am Untergrund (z. B. gepflasterte Flächen) übernehmen wir keine Haftung.

Sie sind für die ordnungsgemäße Sicherung des abgestellten Containers verantwortlich. Unsere Container verfügen über nötige Warnmarkierungen. Zusätzlich erforderliche Sicherungen mit einer Absperrung und Beleuchtung sind durch den Kunden zu gewährleisten.

Richtiges Befüllen des Containers

Die Container sind grundsätzlich nur bis zum Rand und mit den erlaubten Materialien zu befüllen. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox unter "Was darf rein".

Sollte sich im Laufe Ihrer Arbeiten herausstellen, dass Sie unsere Füllhinweise nicht einhalten können, informieren Sie uns darüber bitte vor dem Abtransport des Containers und stimmen mit uns eine individuelle Lösung ab. Ansonsten können Mehrkosten für Sie entstehen. Bei Überladung behalten wir uns vor, den Container stehen oder wieder abladen zu lassen. Überladungen werden ansonsten gesondert in Rechnung gestellt.

Achtung: Je nach Sortieraufwand und Entsorgungsweg sowie gesetzlicher Vorgaben können durch Fehlbefüllungen erhebliche Mehrkosten entstehen!

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne auch am Telefon.

Einfach anrufen unter 04109 27 99 23
(Mo. bis Fr. von 7.00 - 17.00 Uhr)

Oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

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